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BREXIT / Zahlungsverkehr ab 01.01.2021
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde!
Großbritannien tritt ab 01.01.2021 aus der EU aus, bleibt aber Mitglied der Single Euro Payments Area (SEPA). Das bedeutet, dass SEPA-Überweisungen und -Lastschriften weiterhin möglich sind, die Zahlungen sind aber nicht mehr preisreguliert. Das heißt, für Zahlungen mit Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN beginnend mit „GB“ fallen Zahlungsverkehrsspesen an, die mit Zahlungen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten vergleichbar sind; es werden die jeweils aktuellen Auslandsspesen verrechnet.
Zwingende Adressangabe wird notwendig
Bei Überweisungen werden Ihre Auftraggeber-Daten vollständig mit Adresse automatisch mitgeliefert. Bei Lastschriften muss die Adresse des Zahlungspflichtigen in Großbritannien von Ihnen als Lastschrifteinreicher angegeben werden.