© 2021 BKS Bank AG

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Firmenkunden. Sind Sie ein Privatkunde?
Profitieren Sie von den Vorteilen des Kfz-Leasings:
Rasche Abwicklung | Die Abwicklung erfolgt rasch und unkompliziert. Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Leasingentscheidung. |
Flexibilität in der Rückzahlung | Geringe monatliche Leasingraten – z.B. durch die richtige Wahl des Restwertes und der Anzahlung. |
Top-Beratung | Markenunabhängig und objektiv |
Liquiditätsschonung | 100 % Fremdfinanzierung möglich |
Finanzen sind eine persönliche Sache: Genau deshalb gehen wir damit sorgfältig um. Ihr Antrag wird in einem gesicherten Bereich gestartet, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Es gibt auch 2021 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die Förderung beträgt:
2.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) bzw.1.000 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV); PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 2.000 Euro pro BEV, FCEV bzw. 1.000 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig.
In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung von mindestens 2.400 bzw. 1.200 Euro (brutto) vor der Antragstellung erforderlich.
Bei reinen Elektrofahrzeugen profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
- Als Firmenfahrzeug ist der Vorsteuerabzug möglich (abhängig vom Anschaffungswert)
- Kein Sachbezug für die Privatnutzung eines rein elektrischen Firmenfahrzeuges
- Keine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer
Alle Details finden Sie unter www.umweltfoerderung.at
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.