EU-Aktionsplan 

Die Europäische Union präsentierte im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, der sich an die Finanzbranche richtet. Studien zeigten, dass der öffentliche Sektor alleine nicht in der Lage sein wird, das zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 jährlich notwendige Investitionsvolumen von 175 bis 290 Mrd. EUR aufzubringen. Der EU-Aktionsplan soll helfen, die Wirtschaft entsprechend zu lenken.

EU Flaggen

Als Hauptziele des EU-Aktionsplans wurden definiert:

  • Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investments lenken
  • ESG-Risiken stärker in das Risikomanagement integrieren
  • Die Transparenz hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit erhöhen und das langfristige Denken stärken

Mit  folgenden Maßnahmen sollen die angestrebten Ziele erreicht werden:

  • Schaffung einer einheitlichen Taxonomie
  • Entwickeln von Standards und Labels für grüne Finanzprodukte
  • Ausbau nachhaltiger Finanzierungen
  • Integration von Nachhaltigkeit in den Anlageprozess
  • Einführung neuer nachhaltiger Benchmarks

Umsetzung in der BKS Bank 

Die BKS Bank verfügt über langjährige Expertise in Sachen Nachhaltigkeit. So erfassen wir bereits heute nachhaltige Finanzierungen in unseren IKT-Systemen, bieten unseren Kunden nachhaltige Finanzprodukte an oder kennen unseren Carbon Footprint. Dennoch sehen wir die Umsetzung des EU-Aktionsplans als Herausforderung, da nahezu unser gesamtes Kerngeschäft davon betroffen ist. Um sicherzustellen, dass wir allen künftigen Anforderungen zeitgerecht nachkommen können, haben wir ein umfangreiches Umsetzungsprojekt gestartet.

Hinsichtlich der Taxonomie-Verordnung beschäftigt sich das Projekt „EU-Aktionsplan“ unter anderem mit

  • der Einführung einer Taxonomieprüfsoftware für Finanzierungen,
  • der Umsetzung im Veranlagungsgeschäft,
  • der erforderlichen Anpassung von Prozessen und Policies,
  • der Einhaltung aller mit der Taxonomie verbundenen Offenlegungsvorschriften und
  • der Information von Mitarbeitern und Kunden.

Die Anforderungen aus dem EU-Aktionsplan betreffen nahezu unser gesamtes Kerngeschäft und werden in einem 2019 gestarteten Umsetzungsprojekt bearbeitet. Größere Arbeitspakete beschäftigen sich mit der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung, der CSRD und der weiteren Integration von ESG in unser Risikomanagement. Auch die Offenlegungen nach der SFDR werden im Projekt erarbeitet.

Umsetzung der Taxonomie-Verordnung
Die Taxonomie-Verordnung sieht vor, dass Banken die Green Asset Ration offenzulegen haben. Die erste Offenlegung der Taxonomiefähigkeit bezogen auf die Umweltziele 1 und 2 erfolgte für das Geschäftsjahr 2022 in unserem Nachhaltigkeitsbericht. Für das Berichtsjahr 2023 wird erstmals auch die Taxonomiekonformität offenzulegen sein. Für Finanzinstitute ist damit ein sehr komplexer Prüfprozess verbunden. Dafür werden wir das von der KPMG und nun von der ESG Software GmbH vertriebene Tool Climcycle nutzen.

Wir gehen davon aus, dass die Taxonomiekonformität auch für die Werthaltigkeit von Sicherheiten im Immobilienbereich eine größere Rolle spielen wird. Daher trachten wir danach, entsprechende Kriterien auch in unser Sicherheitenmanagement einzubauen.

In der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien ist es derzeit unser Bestreben, Bewusstsein für die Bedeutung und Auswirkungen der Taxonomie zu schaffen. Wir informieren Kunden daher in Gesprächen und Veranstaltungen sowie über Medienberichte. Als wichtige Schnittstelle zum Kunden schulen wir auch unsere Mitarbeitenden über die Bedeutung der Taxonomie und die Veränderungen, die diese für unser Geschäft mit sich bringt.

Spaziergang mit Hunden auf Wiese

Green Banking

Interessiert an nachhaltigen Finanzprodukten? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wissen

Nachhaltig veranlagen

Bei nachhaltigen Geldanlagen stehen ökologische, soziale und ethische Faktoren im Vordergrund. Dabei wird nur in Unternehmen und Länder investiert, die in ihrer Geschäftspolitik nach ebendiesen Grundsätzen agieren und deren Produkte und Dienstleistungen den Kriterien entsprechen.

Von Karl-Heinz Samonig