Mit dem Devisentermingeschäft (DTG) als Zahlungsmittel sichern Sie sich gegen Devisenkursschwankungen ab. Sie haben nach Abschluss eines DTG’s eine stabile Kalkulationsgrundlage für Ihr Fremdwährungsrisiko. Die Fremdwährungszahlungen können mit dem fixierten Kurs kalkuliert werden.
Dem Importeur, der eine Importverpflichtung eingeht, gibt das Devisentermingeschäft die Möglichkeit einer festen Kalkulationsgrundlage und die Sicherung gegen das Risiko eines fallenden EUR-Kurses (bzw. eines steigenden Wertes der Fremdwährung!).
Der Exporteur kann durch den Abschluss eines Devisentermingeschäftes bereits jetzt schon den Kurs fixieren, der für den erwarteten Eingang des Betrages angewendet wird. Damit schützt er sich vor dem Risiko des steigenden EUR-Kurses (beziehungsweise des sinkenden Wertes der Fremdwährung).
Auf Basis des auf dem Markt zur Zeit des Abschlusses gültigen Kassakurses wird ein Terminkurs errechnet, der die Zinsdifferenzen der beiden involvierten Währungen (ausgedrückt durch die „Swap-Punkte“ – Aufschlag bzw. Abschlag) auf die jeweilige Laufzeit des Termingeschäftes berücksichtigt.
Durch den Auf- oder Abschlag der Swap-Punkte zum jeweils aktuellen Kassakurs ergibt sich der (Outright-)Terminkurs. Zu diesem Kurs wird die pro Währung übliche Marge (Devisen-Kursspanne) auf- bzw. abgeschlagen.
Beide Vertragspartner sind unabhängig von der Entwicklung des Wechselkurses zur Erfüllung (Austausch der vereinbarten Nominalbeträge) verpflichtet.