Meilenstein im 3Banken-Streit: UniCredit verliert Übernahmeverfahren auch in zweiter Instanz
31.05.2024
Oberlandesgericht Wien bestätigt rechtskonformes Handeln der BKS Bank.
Nachdem die UniCredit bereits im November eine herbe Niederlage einstecken musste, als die Übernahmekommission für die BKS Bank, die Oberbank und die BTV entschied, bestätigte heute das OLG Wien als 2. Instanz den Rechtsstandpunkt der 3Banken und erteilte dem Übernahmeversuch der UniCredit damit die wohl letzte entscheidende Absage.
„Unsere Freude ist groß und wir hoffen sehr, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eine Kursänderung bei UniCredit bewirken wird, diesen für sie aussichtslosen Rechtsstreit beizulegen, zumal das OLG Wien auch keinen ordentlichen Revisionsrekurs an den OGH mehr zugelassen hat“, so Herta Stockbauer, Vorstandsvorsitzende der BKS Bank. In allen von der UniCredit losgetretenen Verfahren, so auch in diesem „Nachprüfungsverfahren“ vor der Übernahmekommission, war es das Ziel der UniCredit, den Stimmrechtsvorsprung der Syndikatsmitglieder zu brechen, sich die alleinige Kontrolle über die 3Banken zu sichern und so eine Vollkonsolidierung der drei regionalen heimischen Institute in den italienischen Bankenkonzern zu erstreiten.
In eine Serie von Niederlagen der UniCredit reiht sich nun auch die heutige Entscheidung ein – zugleich sie für die BKS Bank weit mehr als nur der nächste Etappensieg. Das OLG Wien der hat UniCredit auch die Möglichkeit eines ordentlichen Rechtsmittels an den OGH verweigert. Zur Erinnerung: Letztes Jahr hat der Oberste Gerichtshof bereits die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3 Banken Gruppe entgegen der Sichtweise der UniCredit ausdrücklich als rechtens anerkannt. Davor verlor die von der Konzernzentrale in Mailand aus gesteuerte ehemalige BankAustria alle Sonderprüfungsanträge und alle Klagen, mit denen sie Hauptversammlungsbeschlüsse der BKS Bank, Oberbank und BTV bekämpfen wollte.
Im heute zweitinstanzlich entschiedenen „Nachprüfungsverfahren“ vor der Übernahmekommission war es vor allem um die von der UniCredit aufgeworfene Frage gegangen, ob der Eintritt der Generali 3Banken Holding (G3B) in die Syndikatsstruktur im Jahr 2003 zu einer übernahmerechtlich relevanten Änderung geführt habe. Dies hätte eine Angebotspflicht der Syndikatsmitglieder nach dem Übernahmegesetz ausgelöst, weswegen die Stimmrechte aller Mitglieder des Syndikats in den entsprechenden Hauptversammlungen geruht hätten. Weitere Aktienkäufe sowie die Nachgründung der G3B im Jahr 2020 hätten ebenfalls ein Stimmrechtsruhen ausgelöst. All dem wurde nun vom OLG Wien eine Absage erteilt. Somit sind sämtliche Entscheidungen, die die UniCredit bisher angestrengt hat, zugunsten der BKS Bank ausgegangen.
Dazu Vorstandsvorsitzende Dr. Herta Stockbauer: „Wir freuen uns sehr, dass nach mehr als fünf Jahren grundloser Rechtsstreitigkeiten, die alleine von der UniCredit losgetreten worden sind, nun in allen wesentlichen Belangen von den Gerichten Klarheit geschaffen wurde: Die BKS Bank ebenso wie die Oberbank und BTV haben sich stets rechtskonform verhalten, die Anwürfe der UniCredit sind haltlos! Wir hätten uns gewünscht, dass man dies bei den Verantwortlichen in der UniCredit früher erkannt hätte.“
„Unsere Freude ist groß und wir hoffen sehr, dass diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eine Kursänderung bei UniCredit bewirken wird, diesen für sie aussichtslosen Rechtsstreit beizulegen, zumal das OLG Wien auch keinen ordentlichen Revisionsrekurs an den OGH mehr zugelassen hat“, so Herta Stockbauer, Vorstandsvorsitzende der BKS Bank. In allen von der UniCredit losgetretenen Verfahren, so auch in diesem „Nachprüfungsverfahren“ vor der Übernahmekommission, war es das Ziel der UniCredit, den Stimmrechtsvorsprung der Syndikatsmitglieder zu brechen, sich die alleinige Kontrolle über die 3Banken zu sichern und so eine Vollkonsolidierung der drei regionalen heimischen Institute in den italienischen Bankenkonzern zu erstreiten.
In eine Serie von Niederlagen der UniCredit reiht sich nun auch die heutige Entscheidung ein – zugleich sie für die BKS Bank weit mehr als nur der nächste Etappensieg. Das OLG Wien der hat UniCredit auch die Möglichkeit eines ordentlichen Rechtsmittels an den OGH verweigert. Zur Erinnerung: Letztes Jahr hat der Oberste Gerichtshof bereits die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3 Banken Gruppe entgegen der Sichtweise der UniCredit ausdrücklich als rechtens anerkannt. Davor verlor die von der Konzernzentrale in Mailand aus gesteuerte ehemalige BankAustria alle Sonderprüfungsanträge und alle Klagen, mit denen sie Hauptversammlungsbeschlüsse der BKS Bank, Oberbank und BTV bekämpfen wollte.
Im heute zweitinstanzlich entschiedenen „Nachprüfungsverfahren“ vor der Übernahmekommission war es vor allem um die von der UniCredit aufgeworfene Frage gegangen, ob der Eintritt der Generali 3Banken Holding (G3B) in die Syndikatsstruktur im Jahr 2003 zu einer übernahmerechtlich relevanten Änderung geführt habe. Dies hätte eine Angebotspflicht der Syndikatsmitglieder nach dem Übernahmegesetz ausgelöst, weswegen die Stimmrechte aller Mitglieder des Syndikats in den entsprechenden Hauptversammlungen geruht hätten. Weitere Aktienkäufe sowie die Nachgründung der G3B im Jahr 2020 hätten ebenfalls ein Stimmrechtsruhen ausgelöst. All dem wurde nun vom OLG Wien eine Absage erteilt. Somit sind sämtliche Entscheidungen, die die UniCredit bisher angestrengt hat, zugunsten der BKS Bank ausgegangen.
Dazu Vorstandsvorsitzende Dr. Herta Stockbauer: „Wir freuen uns sehr, dass nach mehr als fünf Jahren grundloser Rechtsstreitigkeiten, die alleine von der UniCredit losgetreten worden sind, nun in allen wesentlichen Belangen von den Gerichten Klarheit geschaffen wurde: Die BKS Bank ebenso wie die Oberbank und BTV haben sich stets rechtskonform verhalten, die Anwürfe der UniCredit sind haltlos! Wir hätten uns gewünscht, dass man dies bei den Verantwortlichen in der UniCredit früher erkannt hätte.“