3Banken-Streit: UniCredit verliert nun auch vor der Übernahmekommission

03.11.2023

Übernahmeversuch durch die italienische UniCredit damit vorerst abgewehrt.

BKS Bank Zentrale. Im Hintergrund ein blauer Himmel.
Im vor über vier Jahren von der UniCredit losgetretenen Streit um die Eigenständigkeit der aus BKS, BTV und Oberbank bestehenden 3Banken hat die UniCredit nach der Niederlage beim Obersten Gerichtshof im August dieses Jahres nun auch eine herbe Niederlage vor der Übernahmekommission einstecken müssen. Mit der Entscheidung der Übernahmekommission konnten die seit 2019 vorgebrachten rechtlichen Angriffspunkte der UniCredit gegen die Eigenständigkeit der 3Banken erfolgreich abgewehrt werden. In allen Verfahren, die in diesen Jahren von der UniCredit losgetreten wurden, war es das Ziel der UniCredit, den Stimmrechtsvorsprung der Syndikatsmitglieder zu brechen, sich die alleinige Kontrolle über die 3Banken zu sichern und so eine Vollkonsolidierung der drei regionalen heimischen Institute in den italienischen Bankenkonzern zu erstreiten. Mit ihrer heutigen Entscheidung hat die Übernahmekommission einen Strich durch diese Rechnung gemacht.

Konkret war es vor der Übernahmekommission vor allem um die von der UniCredit aufgeworfene Frage gegangen, ob der Eintritt der Generali 3Banken Holding (G3B) in die Syndikatsstruktur im Jahr 2003 zu einer übernahmerechtlich relevanten Änderung geführt habe. Dies hätte eine Angebotspflicht der Syndikatsmitglieder nach dem Übernahmegesetz ausgelöst, weswegen die Stimmrechte aller Mitglieder des Syndikats in den entsprechenden Hauptversammlungen geruht hätten. Weitere Aktienkäufe sowie die Nachgründung der G3B im Jahr 2020 hätten ebenfalls ein Stimmrechtsruhen ausgelöst. 

Gegen dieses Vorbringen der UniCredit hat nun die Übernahmekommission entschieden, dass keiner der von der UniCredit angeprangerten Sachverhalte eine Angebotspflicht bzw ein Stimmrechtsruhen bewirkt hat. 

Somit sind sämtliche Entscheidungen, die die UniCredit bisher angestrengt hat, zugunsten der BKS Bank ausgegangen. Die wesentlichen Entscheidungen waren dabei jene des Oberesten Gerichtshofs, mit der die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3 Banken Gruppe als rechtens anerkannt wurde, und nun die Entscheidung der Übernahmekommission, mit der festgestellt wurde, dass es zu keiner Angebotspflicht und in der Folge auch keinem Ruhen der Stimmrechte der Syndikatsmitglieder gekommen sei. Offen sind nur mehr juristische Nebenschauplätze, deren Ausgang aber keinen Einfluss auf die Eigenständigkeit der 3Banken haben werden.

Dazu die Vorstände der 3Banken unisono: „Alle bisherigen Angriffe der UniCredit konnten erfolgreich abgewehrt werden. Die Rechtmäßigkeit unserer Struktur wurde sowohl vom Höchstgericht wie auch von der Übernahmekommission bestätigt. Es wäre hoch an der Zeit, dass in den Führungsetagen der UniCredit ein Umdenken stattfindet.“