Bank Austria verliert zentralen Rechtsstreit

23.08.2023

Seit vielen Jahren ist die BKS Bank mit juristischen Angriffen durch die UniCredit-Tochter Bank Austria (UCBA) konfrontiert. Nun hat die UCBA das zentrale Verfahren auf ganzer Linie verloren und als Konsequenz ihre inhaltsgleiche Klage gegen die BKS Bank zurückgezogen.

Frau Dr. Stockbauer lächelt in die Kamera.
BKS Bank-Vorstandsvorsitzende Herta Stockbauer freut sich über den Rückzug der Bank Austria. Foto:©Gernot Gleiss
„Die Anschuldigungen waren von Anfang an haltlos. Nachdem der Oberste Gerichtshof letzte Woche im Parallelverfahren gegen die BTV die Klage von der Bank Austria in allen Punkten abgeschmettert hatte, haben die Klägerinnen UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligung GmbH noch am Montagabend ihre weitgehend gleichlautende Klage gegen die BKS Bank unter ausdrücklichem Anspruchsverzicht zurückgezogen. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der 3Banken wurde damit höchstgerichtlich als rechtmäßig bestätigt. Unterstellungen, wonach die BKS Bank bei Kapitalerhöhungen nicht rechtmäßig gehandelt hätte und bestimmte Aktionäre bevorzugt hätte, sind damit ein für alle Mal vom Tisch“, so Herta Stockbauer.

Die UniCredit-Tochter Bank Austria wollte gerichtlich durchsetzen, dass bisherige Kapitalerhöhungen der BKS Bank, Oberbank und BTV als unzulässig festgestellt werden und künftige Kapitalerhöhungen, wie sie bisher erfolgt sind, verboten werden. Am Freitag voriger Woche gab der OGH im weitgehend inhaltsgleichen Parallelverfahren, welches die UniCredit gegen die BTV geführt hat, der BTV in allen 22 (!) Klagspunkten recht.

„Wir hoffen, dass die seit vielen Jahren anhaltenden Schikanen der UCBA gegen uns nun ein Ende finden werden. Der Versuch, in diesem Urteil etwas Positives für sich zu finden, ist nahezu grotesk. Und kann wohl nur darin begründet sein, die enorm hohen Rechtskosten zu rechtfertigen. Allein die Pauschalgebühren, welche die UCBA zu entrichten hatte, betrugen in Summe 12,5 Mio. EUR“, so Stockbauer.

Die vorliegende Entscheidung des OGH entzieht auch den gesellschaftsrechtlichen Vorwürfen, welche in bis zur Entscheidung der Übernahmekommission unterbrochenen Anfechtungsverfahren der UniCredit gegen verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse der 3Banken erhoben wurden, die Grundlage.