Basiskonto

  • Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig vom Wohnort das Recht, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen.

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Folgende Leistungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bietet Ihnen das Basiskonto:

  • Einzahlung eines Geldbetrages auf das Zahlungskonto
  • Bargeldbehebung vom Basiskonto in BKS Bank-Filialen am Schalter sowie während und außerhalb der Öffnungszeiten der BKS Bank-Filialen am Geldautomaten
  • Lastschriften
  • Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Zahlungen mit MyNet Basis
  • Überweisungen einschließlich Daueraufträgen in BKS Bank-Filialen (Schalter und Terminals) und über MyNet Basis
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Überziehungen oder Überschreitungen in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anzahl der Transaktionen ist nicht beschränkt.
  • Jeder Verbraucher kann ab 18. September 2016 in jeder BKS Filiale persönlich und schriftlich einen Antrag auf Einrichtung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen stellen, sofern der Verbraucher noch kein Zahlungskonto in Österreich besitzt und sich rechtmäßig in der EU aufhält. Zielgruppe dieses Produkts sind vornehmlich besonders schutzbedürftige Verbraucher wie Asylwerber oder Personen ohne festen Wohnsitz.
  • Über diesen Antrag entscheidet die Bank binnen 10 Geschäftstagen. Ablehnungen haben schriftlich und begründet zu erfolgen. Gegen eine Ablehnung kann der Verbraucher gemäß § 29, Absatz 3 bei der FMA Beschwerde einlegen oder seine Rechte bei der außergerichtlichen FIN-NET Schlichtungsstelle geltend machen. Adresse und Kontaktdaten dieser Stellen werden im Ablehnungsschreiben angeführt.

Das Jahresentgelt für das Basiskonto beträgt 80,00 Euro. Für Personengruppen, die gemäß Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besonders schutzbedürftig sind, beträgt das Jahresentgelt 40,00 Euro. Diese Beträge sind wertgesichert und ändern sich erstmals mit 1. Jänner 2019 und dann im Abstand von zwei Jahren in dem Ausmaß, in dem sich die von der Bundesanstalt Statistik Österreich für den Monat August des vorangegangenen Kalenderjahres verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index gegenüber der für August 2016 verlautbarten Indexzahl geändert hat. Die neuen Beträge werden kaufmännisch auf ganze Cent gerundet und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen des Kunden wird die BKS Bank dem Kunden weitere angemessene Entgelte in Rechnung stellen. Diese sind im Detail im Kontovertrag angeführt.

Das Basiskonto unterliegt mangels abweichender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen dem Zahlungsdienstegesetz.

Die BKS Bank AG ist zur Kündigung berechtigt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist (für eine solche Kündigung wird der Kunde durch die BKS Bank zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Kündigung schriftlich und unentgeltlich über die Gründe und die Rechtfertigung der Kündigung unterrichtet, es sei denn, eine solche Mitteilung würde der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen):

  • über das Basiskonto wurde in mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt;
  • der Kunde hat in der Europäischen Union keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr;
  • der Kunde hat in der Folge bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröffnet, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 VZKG genannten Dienste ermöglicht;
  • gegen den Kunden wird wegen einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil der BKS Bank AG oder einer ihrer Mitarbeiter Anklage gemäß § 210 Abs. 1 StPO erhoben;
  • der Kunde hat das Basiskonto wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Konsumentenschutzgesetzes — KSchG, BGBl. 140/1979, genutzt;
  • der Kunde hat eine Änderung des Rahmenvertrags abgelehnt, die die BKS Bank AG allen Inhabern der bei ihr geführten Basiskonten wirksam angeboten hat.

Die BKS Bank AG ist ferner zur Kündigung berechtigt, die ohne Frist sofort wirksam ist, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • der Kunde hat das Basiskonto absichtlich für nicht rechtmäßige Zwecke genutzt;
  • der Kunde hat unrichtige Angaben gemacht, um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden wäre.

Mit diesem Hinweisblatt werden generelle Informationen zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen in der BKS Bank AG gegeben. Die Rahmenverträge, die zwischen der BKS Bank AG und dem Kunden geschlossen werden, enthalten die rechtsverbindlichen, näheren Regelungen der Vertragsbeziehung.

In der BKS Bank sind Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verfügbar. Das Produkt wird als „Basiskonto“ bezeichnet. Der Zugang zu einem Basiskonto ist nicht an den verpflichtenden Erwerb zusätzlicher Dienste gebunden.

Allgemeine Informationen zum Basiskonto

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