Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank

  • Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. 2015 hat sich die weltweite Staatengemeinschaft durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris verpflichtet, den globalen Temperatur-anstiegs auf deutlich unter 2°C und wenn möglich sogar auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Um diesen Zielwert zu erreichen und die Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und den European Green Deal veröffentlicht.

Unter anderem hat der Aktionsplan das Ziel, mehr Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeit in die Finanzindustrie zu bringen. Dabei sieht die EU den Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern bei 

  • der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, 
  • der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, 
  • der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie bei
  • nachhaltigen Investitionen

vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. Diese nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank auf Ebene des Unternehmens ist unten downloadbar.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2023

Beilage zur Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2023

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2022