Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank

  • Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. 2015 hat sich die weltweite Staatengemeinschaft durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris verpflichtet, den globalen Temperatur-anstiegs auf deutlich unter 2°C und wenn möglich sogar auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Um diesen Zielwert zu erreichen und die Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und den European Green Deal veröffentlicht.

Unter anderem hat der Aktionsplan das Ziel, mehr Transparenz im Hinblick auf Nachhaltigkeit in die Finanzindustrie zu bringen. Dabei sieht die EU den Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern bei 

  • der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, 
  • der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, 
  • der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie bei
  • nachhaltigen Investitionen

vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. Diese nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank auf Ebene des Unternehmens ist unten downloadbar.

Transparenz der BKS Bank AG bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung gem. Art. 3 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFRD)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung gem. Art. 4 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFDR) Jänner 2024
Erklärung gem. Art. 4 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFDR) September 2023
Erklärung gem. Art. 4 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFDR) Juni 2023

Transparenz der Vergütungspolitik der BKS Bank AG im Zusammenhang mit der Berücksich-tigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung gem. Art. 5 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFDR)

Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 Art. 11
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Vergütung
Richtlinie für die Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BKS Bank AG

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2023
Änderungen zur Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2022
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der BKS Bank 2022

Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten für BKS Portfolio-Strategie nachhaltig
Vorvertragliche Informationen
Regelmäßiger Information

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden für die Portfolioverwaltung BKS Portfolio-Strategie nachhaltig
Information gem. Art. 10 VO (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung (SFDR)