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Profitieren Sie von den Vorteilen des Kfz-Leasings:
Rasche Abwicklung | Die Abwicklung erfolgt rasch und unkompliziert. Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Leasingentscheidung. |
Flexibilität in der Rückzahlung | Geringe monatliche Leasingraten – z.B. durch die richtige Wahl des Restwertes und der Anzahlung. |
Top-Beratung | Markenunabhängig und objektiv |
Liquiditätsschonung | 100 % Fremdfinanzierung möglich |
Finanzen sind eine persönliche Sache: Genau deshalb gehen wir damit sorgfältig um. Ihr Antrag wird in einem gesicherten Bereich gestartet, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Es gibt auch 2020 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- beziehungsweise Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) beziehungsweise zur Güterbeförderung (Klasse N1 und kleiner gleich 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die Förderung beträgt:
3.000 Euro für E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) -bzw. 1.250 Euro pro Fahrzeug für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV).
PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 2.000 pro BEV, FCEV beziehungsweise 1.250 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden. Dieser wird vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht.
Bei reinen Elektrofahrzeugen profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
- Als Firmenfahrzeug ist der Vorsteuerabzug möglich (abhängig vom Anschaffungswert)
- Kein Sachbezug für die Privatnutzung eines rein elektrischen Firmenfahrzeuges
- Keine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.