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Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Privatkunden. Sind Sie ein Firmenkunde?
Sie haben Ihr Traumauto, Ihr Motorrad oder Ihr Wohnmobil gefunden – jetzt fehlt nur mehr die passende Finanzierung? Kommen Sie in Ihre BKS Bank-Filiale – wir finden eine maßgeschneiderte Leasingvariante für Sie! Jetzt gleich Ihr Auto Leasing online abschließen.
Rasche Abwicklung | Die Abwicklung erfolgt rasch und unkompliziert. Das BKS Leasing steht für unbürokratische Entscheidungen. |
Flexibilität in der Rückzahlung | Gemeinsam finden wir die für Ihre Bedürfnisse passende Leasingvariante. Geringe monatliche Leasingraten – zum Beispiel durch die richtige Wahl des Restwertes und der Anzahlung. Und wenn es einmal „eng“ wird – wir sind für Sie da! |
Objektive Beratung | Die BKS Mitarbeiter beraten Sie objektiv und markenunabhängig. |
Persönliche Beratung in Ihrer Nähe | Nützen Sie die persönliche und individuelle Beratung unserer Mitarbeiter in Ihrer BKS Bank-Filiale. |
Finanzen sind eine persönliche Sache: Genau deshalb gehen wir damit sorgfältig um. Ihr Antrag wird in einem gesicherten Bereich gestartet, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Es gibt auch 2020 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- beziehungsweise Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) beziehungsweise zur Güterbeförderung (Klasse N1 und kleiner gleich 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die Förderung beträgt:
3.000 Euro für E-PKW mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) -bzw. 1.250 Euro pro Fahrzeug für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV).
PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 2.000 pro BEV, FCEV beziehungsweise 1.250 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde.
Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden. Dieser wird vom Netto-Listenpreis in Abzug gebracht.
Bei reinen Elektrofahrzeugen profitieren Sie von weiteren Vorteilen:
- Als Firmenfahrzeug ist der Vorsteuerabzug möglich (abhängig vom Anschaffungswert)
- Kein Sachbezug für die Privatnutzung eines rein elektrischen Firmenfahrzeuges
- Keine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.