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Profitieren Sie von den Vorteilen des Kfz-Leasings:
Rasche Abwicklung | Die Abwicklung erfolgt rasch und unkompliziert. Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Leasingentscheidung. |
Flexibilität in der Rückzahlung | Geringe monatliche Leasingraten – z.B. durch die richtige Wahl des Restwertes und der Anzahlung. |
Top-Beratung | Markenunabhängig und objektiv |
Liquiditätsschonung | 100 % Fremdfinanzierung möglich |
Finanzen sind eine persönliche Sache: Genau deshalb gehen wir damit sorgfältig um. Ihr Antrag wird in einem gesicherten Bereich gestartet, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Disclaimer
* Das Angebot gilt ausschließlich für Vertragsabschlüsse von PKWs, LKWs < 3,5 t, Motorräder und Wohnmobile, die über das BKS Leasing-Online-Tool – erreichbar über die Homepage www.bks.at – im Zeitraum vom 01. März bis 15. April 2023 abgeschlossen werden und richtet sich an natürliche und juristische Personen. Sofern das Angebot von natürlichen Personen in Anspruch genommen wird, sind alle Personen ab 18 Jahren, die einen gültigen Führerschein besitzen, teilnahmeberechtigt. Sie erhalten ausschließlich den €-Gegenwert der PKW- bzw. Motorrad-Jahresvignette 2023 auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto überwiesen.
Es gibt auch 2023 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Darüber hinaus können schwere E-Nutzfahrzeuge, leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird vor Umsetzung der Maßnahme gestellt.
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig.
In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung mindestens in Höhe der Förderung NETTO vor der Antragstellung erforderlich.
Alle Details finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.
Steuerliche Neuerungen für Autofahrer ab 2022
Im Jahr 2022 steigt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für alle neuen Pkw, die mehr als 107 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren, was einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer entspricht. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt.
Für Autos, die mehr Sprit verbrauchen, wird es zusätzlich teurer: ab 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert.
Berechnung der Normverbrauchsabgabe:
Ab 1. Jänner 2022 wird bei der Erstzulassung von Fahrzeugen der Klasse M1 der CO2-Wert um 5 von 112 Gramm auf 107 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert. Es wird folgende Berechnungsformel herangezogen:
(CO2-Ausstoß – 107) : 5 = Steuersatz in Prozent
Der Malus-Grenzwert für Pkw (M1) sinkt um 15 Gramm, nämlich von 200 auf 185 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht, künftig sind daher 60 Euro statt wie bisher 50 Euro fällig. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte von 50 Prozent auf 60 Prozent.
Bei Fahrzeugen der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) wird der CO2-Wert um 5 von 165 auf 160 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert und der Malus-Grenzwert sinkt um 15 Gramm von 253 auf 238 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Malus-Betrag bei Fahrzeugen der Klasse N1 wird um 10 Euro auf 60 Euro erhöht und der Höchststeuersatz steigt von bisher 50 auf 60 Prozent.
Für beide Fahrzeugklassen ist der daraus resultierende Steuerbetrag jedenfalls um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen.
Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit 2022 auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin.
Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen.
Übergangsregelungen für die NoVA-Erhöhungen:
Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 wegen der Lieferschwierigkeiten der Autoindustrie verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 anwenden, so es vor dem 1. Mai 2022 geliefert wird. Bei Klein-Lkw bedeutet das etwa, dass keine NoVA gezahlt werden muss.