Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?

Berufsunfähig heißt, dass der Betroffene in seinem zuletzt ausgeübten Beruf gar nicht mehr oder zu mehr als 50 % nicht mehr arbeiten kann. Ursachen dafür können eine körperliche oder psychische Erkrankung oder ein Unfall sein. Statistiken zeigen, dass derzeit jeder vierte Österreicher während seines gesamten Erwerbslebens zumindest einmal für sechs Monate berufsunfähig ist. Während dieser Zeit bringt dies meist gravierende finanzielle Einbußen mit sich.

Erwerbsunfähig bedeutet, dass der Betroffene dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Auch hier können körperliche und psychische Krankheiten oder Unfälle die Ursache sein. Erwerbsunfähigkeit wird beispielsweise häufig durch schwere Krebserkrankungen mit intensiven Behandlungen oder Burn-outs ausgelöst.

Ab wann ist man berufsunfähig, welche Regelungen gibt es?

Die Beeinträchtigung muss grundsätzlich voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Wenn dies der Fall ist, werden Auswirkungen auf den Beruf betrachtet und mit der Zeit vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung verglichen. Gibt es hier eine erhebliche Einschränkung, wird  die vereinbarte Leistung ausbezahlt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt man im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch dann die volle vereinbarte Leistung ausbezahlt, wenn man in einem anderen Berufsfeld eine Arbeit findet.

Warum braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man ohnehin sozialversichert ist oder gar eine private Unfallversicherung hat? Braucht man beides?

Die Sozialversicherung leistet zwar einen wichtigen Beitrag zur Grundversorgung, aber die Leistungen reichen zumeist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Und schon gar nicht, um eventuell bestehende Kredite zu bedienen. Auch eine private Unfallversicherung ist trotz einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, deckt aber Einkommensverluste aus einer durch eine Krankheit ausgelöste Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ab.  Denn die meisten Leistungsfälle entfallen auf körperliche und/oder psychische Erkrankungen.