Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Schützen Sie sich gegen die gesetzlichen Haftpflicht
  • Kosten, welche durch Beschädigungen oder Zerstörungen eintreten, sind abgedeckt
  • Schäden durch Bauunternehmen und Handwerker sind gedeckt
  • Ihr Bau kann auch im Schadensfall fortgeführt werden und es entstehen keine Folgekosten
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Frau und Mann prüfen Baustelle

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie gegen die Folgen der gesetzlichen Haftung als Besitzer des Baugrundstückes und des zu errichtenden Gebäudes sowie aus der Durchführung des Bauvorhabens.

Bei einem Bauvorhaben ist der Bauherr für

  • die Verkehrssicherungspflicht
  • die Überwachungs- und Auswahlpflicht der von ihm beauftragten Unternehmer
  • Schäden an Nachbargebäuden (z. B. Hebungen, Senkungen, Risse und Sprünge)

voll verantwortlich.

Was leistet die Bauherren-Haftpflichtversicherung für den Bauherrn:

  • Prüfung ob er für den Schaden ersatzpflichtig ist
  • Entschädigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ein spielendes Kind stürzt in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht
  • Ein Passant verletzt sich nachts an nicht ausreichend beleuchtetem, auf dem Gehweg gelagerten Baumaterial
  • Durch vom Gerüst fallendes Baumaterial wird ein Spaziergänger schwer verletzt
  • Bei der Besichtigung des Rohbaus stürzt ein Besucher vom ungesicherten Balkon
  • Durch Aushub der Baugrube bzw. durch Erschütterungen während der Bautätigkeit wird beim Nachbarhaus das statische Gefüge in Mitleidenschaft gezogen (Hebungen, Senkungen, Risse)

Die Bauwesenversicherung schützt vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen (keine Baumangelversicherung) entstehen.
Die Bauwesenversicherung entspricht einer Art Kaskodeckung für Schäden an einem Bauvorhaben.

Versicherbar sind Gebäude, Brücken, Tunnel, Kanäle und Straßen.

  • Feuer, Explosion oder Blitzschlag beschädigen oder zerstören das Bauwerk
  • Fehler in der statischen Berechnung führen zu einem Deckeneinsturz
  • Unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrundes führen zu einer Rissbildung am Bauwerk
  • Ungewöhnliche Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt bringen Baugrubenböschungen zum Einrutschen, führen zur Überflutung und Verschlammung von Baugruben und Kellern, decken Dächer ab oder reißen Flachdächer auf.
  • Aus undichter Rohrleitung austretendes Wasser beschädigt Parkettböden, schwimmende Estriche, Gipswände, Wärmeisolierungen oder Türen
  • Bauleistungen aller Art werden von unbekannten Personen fahrlässig oder böswillig beschädigt.
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile, wie z. B. Heizkörper, Elektroinstallationen, Waschbecken oder Boiler.
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Mann sitzt an Schreibtisch und hält ein Modellhaus in der Hand

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Von Karl-Heinz Samonig