Die wichtigsten Fragen rund ums Konto

Im heutigen Alltag wird das Konto in beinahe sämtlichen Lebensbereichen benötigt: Der Lohn oder das Gehalt wird auf das Konto überwiesen, die Miete, der Strom und das Gas dort abgebucht. Um beim Bankomat Geld zu beheben oder an einer Bankomatkasse zu bezahlen, braucht man ebenfalls ein Konto.

Dabei dient das Konto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie zur betragsmäßigen Erfassung, welche finanziellen Forderungen und Verpflichtungen zwischen Kunde und Bank bestehen. Ein Konto ist Voraussetzung für die meisten Bankdienstleistungen wie Überweisung, Debitkarte, Kredit, Kreditkarte, Online-Banking etc.

Ein Konto kann persönlich in jeder Bankfiliale eröffnet werden. Auch Kinder ab 10 Jahren dürfen mit der Zustimmung ihrer Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bereits ein Konto eröffnen. Um die Legitimation der Person sicherzustellen, wird ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, österr. Führerschein, Personalausweis) benötigt.

Privatkonten
Privatkonten dienen vornehmlich der Aufnahme der vom Arbeitgeber oder der Pensionsversicherungsanstalt überwiesenen monatlichen Gehalts- oder Pensionszahlungen, aber auch von Arbeitslosenunterstützung und Kinderbetreuungsgeld.

Studentenkonto
Da Studenten in der Regel nur über ein geringes Einkommen verfügen, bieten viele Banken gratis oder vergünstigt Konten für Studenten an. Die BKS Bank bietet dieses Konto gratis an.

Basiskonto
Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, Anrecht auf ein Konto hat. Daher müssen Banken seit 18.09.2016 ein sogenanntes Basiskonto anbieten.

Girokonto
Ein Girokonto wird bei unregelmäßigen Einkünften eröffnet, zum Beispiel für die Nutzung als Haushaltskonto.

Kinder
Kinder von 10 bis 14 Jahren können das kostenlose Taschengeldkonto eröffnen. Voraussetzung dafür ist die ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund). Mit dem Taschengeldkonto können Kinder schon früh den richtigen Umgang mit Geld üben und es sind keine Überziehungen möglich.

Jugendliche
Für Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren bieten wir ein kostenloses Jugendkonto an. Grundsätzlich wird keine Zustimmungserklärung der Eltern für die Eröffnung benötigt. Zugriff auf das Geld hat der Jugendliche mittels Debitkarte, die Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren nach schriftlicher Zustimmung der  Eltern erhalten. Wenn die Jugendlichen älter als 17 Jahre sind und eine Lohn- oder Lehrlingsentschädigung erhalten, kann eine Debitkarte auch ohne Zustimmung der Eltern ausgestellt werden.

Die Eröffnung eines Kontos stellt rechtlich einen Vertrag dar, der einerseits durch Unterzeichnung des Kontovertrages durch den Kunden, anderseits durch dessen Annahme durch das Kreditinstitut zustande kommt. Zur Eröffnung eines Kontos benötigt man unter andern einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis). Wenn mehrere Personen Inhaber oder zeichnungsberechtigt sein sollen, wird von all diesen Personen der Ausweis benötigt.

Kontoinhaber können natürliche Personen, juristische Personen, Firmen und Personenvereinigungen sein. In der Regel ist der Kontoinhaber jene Person, die das Konto eröffnet. Der Kontoinhaber hat folgende Rechte:

  • Erteilung und Entzug von Zeichnungsberechtigungen
  • Änderungen des Kontowortlautes (bei natürlichen Personen ist der Kontowortlaut immer der volle Vor- und Zuname)
  • Änderung der Zustellart
  • Antrag auf Ausstellung einer Bankkarte oder Kreditkarte
  • Kontoschließung

Ein Zeichnungsberechtigter wird vom Kontoinhaber ernannt. Voraussetzung für eine Zeichnungsberechtigung ist, dass die zeichnungsberechtigte Person als solche in den Kontovertrag aufgenommen wird. Dies muss vom Kontoinhaber im Kontovertrag unterschrieben werden und die zeichnungsberechtigte Person muss sich dafür legitimieren.

Für die Zeichnungsberechtigten gilt Folgendes:

  • Zeichnungsberechtigte sind nicht zur Kontolöschung, Kreditaufnahme, Bestellung von Bankkarten oder Kreditkarten berechtigt (keine Kontovollmacht).
  • Einzel- oder Kollektivzeichnung muss am Kontovertrag festgehalten werden.
  • Es sind die Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen auf dem Kontovertrag festzuhalten.
  • Bei Tod des Kontoinhabers erlischt automatisch die Zeichnungsberechtigung anderer Personen.
  • Bei Doppelkonten kann der zweite Inhaber weiterhin über das Konto verfügen.
  • Eine Zeichnungsberechtigung kann von jedem Kontoinhaber einzeln jederzeit widerrufen werden.

Legitimieren bedeutet, dass man mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen muss, dass man tatsächlich die angegebene Person ist. Amtliche Lichtbildausweise sind Reisepässe, Führerscheine und Personalausweise. Die Legitimation ist beispielsweise bei der Eröffnung von Konten, Sparbüchern, Depots, der Anmietung von Safes etc. erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Beim Kontowechsel werden folgende Unterlagen bzw. Daten benötigt:

  • Amtlicher Lichtbildausweis,
  • Adresse,
  • Arbeitgeber,
  • Ansprechperson bei Fremdbank
  • Alte Karten der Fremdbank
  • Kontoauszüge des Kontos bzw. Liste der Abbuchungsaufträge und Daueraufträge.

Bei uns in der BKS Bank ist ein Kontowechsel kostenlos, auch alle nötigen Formalitäten werden von unseren Kundenbetreuern für Sie erledigt.

Ob und in welchem Ausmaß ein Kontorahmen eingeräumt wird, ist zwischen der Bank und dem Kunden zu vereinbaren. In der Regel sind drei Gehalts- oder Pensionseingänge nötig, damit eine Bank dem Kunden den Kontorahmen einräumt. Eine Bank kann einem Kunden einen Kontorahmen auch verwehren, wenn dieser beispielsweise bereits stark überschuldet ist.

Ein Kontorahmen ist eine vereinbarte Überziehungsmöglichkeit zwischen der Bank und dem  Kunden. Bei der Überziehung handelt es sich um die Überschreitung dieser festgelegten Überziehungsmöglichkeit.

Wenn Banken von Transaktionen sprechen, meinen sie alle Tätigkeiten, die am Konto durchgeführt werden, wie z.B. Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen.

Am Kontoauszug werden alle Buchungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen,…) erfasst. Weiters werden bei Kontoabschluss der Kontosaldo mit Soll- oder Habenzinsen, die von der Bank abzuführende KESt sowie die angefallenen Entgelte angeführt. Auch Konditionsänderungen sind am Kontoauszug ersichtlich.

Über Ihr Konto können Sie am Bankschalter, über MyNet und Bizznet, über Banking-Apps sowie mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte verfügen.

Mit der Multikontofunktion haben Sie die Möglichkeit, mit einer Karte über mehrere Konten innerhalb derselben Bank zu verfügen

Meist wird von Banken ein Kontorahmen gestellt, bis zu dem das Konto kurzfristig überzogen werden kann. Dieser ist abhängig vom Gehalt und beträgt meist zwei bis vier Nettomonatsgehälter. Ist dieser Rahmen voll ausgeschöpft, spricht man von einer Kontoüberziehung.

Die Zinsen bei Überziehung des Kontos sind im Vergleich zu einem Kredit relativ hoch, daher ist es bei längerfristiger Benötigung des Geldes günstiger, einen Kredit aufzunehmen. Bei Überschreiten des vereinbarten Kontorahmens können außerdem noch zusätzlich Überziehungszinsen berechnet werden.

Im Todesfall wird das Konto gesperrt und eventuelle Zeichnungsberechtigte werden gelöscht. Verfügungen können erst wieder durch Vorlage des gerichtlichen Einantwortungsbeschlusses gemacht werden.

Überweisung:            
Der Kunde erstellt selbst den Auftrag, meist einmalig.

Abbucher:                  
Ein Dritter (z.B. Telefonanbieter) wird ermächtigt, vom Konto einen Betrag einzuziehen. Dabei können die Beträge und Regelmäßigkeit variieren.

Dauerauftrag:            
Der Kunde erstellt den Dauerauftrag selbst. Hier wird regelmäßig derselbe Betrag überwiesen (z.B. bei monatlichen Ansparprodukten).

Natur & Zukunft-Konto

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