Als Hauptziele des EU-Aktionsplans wurden definiert:
- Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Investments lenken
- ESG-Risiken stärker in das Risikomanagement integrieren
- Die Transparenz hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit erhöhen und das langfristige Denken stärken
Mit folgenden Maßnahmen sollen die angestrebten Ziele erreicht werden:
- Schaffung einer einheitlichen Taxonomie
- Entwickeln von Standards und Labels für grüne Finanzprodukte
- Ausbau nachhaltiger Finanzierungen
- Integration von Nachhaltigkeit in den Anlageprozess
- Einführung neuer nachhaltiger Benchmarks
Umsetzung in der BKS Bank
Die BKS Bank verfügt über langjährige Expertise in Sachen Nachhaltigkeit. So erfassen wir bereits heute nachhaltige Finanzierungen in unseren IKT-Systemen, bieten unseren Kunden nachhaltige Finanzprodukte an oder kennen unseren Carbon Footprint. Dennoch sehen wir die Umsetzung des EU-Aktionsplans als Herausforderung, da nahezu unser gesamtes Kerngeschäft davon betroffen ist. Um sicherzustellen, dass wir allen künftigen Anforderungen zeitgerecht nachkommen können, haben wir ein umfangreiches Umsetzungsprojekt gestartet.
Hinsichtlich der Taxonomie-Verordnung beschäftigt sich das Projekt „EU-Aktionsplan“ unter anderem mit
- der Einführung einer Taxonomieprüfsoftware für Finanzierungen,
- der Umsetzung im Veranlagungsgeschäft,
- der erforderlichen Anpassung von Prozessen und Policies,
- der Einhaltung aller mit der Taxonomie verbundenen Offenlegungsvorschriften und
- der Information von Mitarbeitern und Kunden.
Sehr gute Fortschritte gab es im Jahr 2019 bereits bei der Integration von ESG-Faktoren in das Risikomanagement. Auch die neue Taxonomie wurde von uns evaluiert. Es zeigte sich, dass die Kriterien, nach denen wir die Nachhaltigkeit von Finanzierungsprojekten beurteilen, in hohem Ausmaß mit den Entwürfen der TEG übereinstimmen. Auch die den bislang emittierten Green Bonds zugrundeliegenden Richtlinien entsprechen weitgehend den Entwürfen zum Green-Bond-Standard.
2020 haben wir Entscheidungsfaktoren zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken erarbeitet, die in das Rating mit einfließen. Wir haben uns auch damit beschäftigt, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Immobiliensicherheiten ausgesetzt sein könnten. Weiters wurde geprüft, ob von uns bislang als nachhaltig betrachtete Finanzierungen in Zukunft der Taxonomie entsprechen werden. Die Adaption der Kriterien inklusive der Abbildung in unseren IT-Systemen wird 2021 erfolgen.
2021 ist die BKS Bank eine Kooperation mit anderen Banken, dem Verband öffentlicher Banken Deutschlands und Dydon eingegangen, um gemeinsam eine Taxonomieprüfsoftware für Finanzierungen zu entwickeln, und konnte dabei gute Fortschritte erzielen. Die Kriterien, ob eine Finanzierung taxonomiekonform ist, unterscheiden sich je nach der zugrundeliegenden Wirtschaftstätigkeit und sind sehr komplex. Die Software wird unsere Mitarbeiter userfreundlich durch den Prüfprozess steuern und sicherstellen, dass alle für die Beurteilung notwendigen Kriterien korrekt abgefragt werden. Zusätzlich wird die Software mit künstlicher Intelligenz und verfahrenstechni-schen Berechnungen prüfungsrelevante Daten ermitteln, was vor allem bei Finanzierungen von KMU Erleichterungen in der Datensammlung bringen soll. KMU bilden eine wesentliche Zielgruppe für die BKS Bank.